ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HAUS DYKE/ DYKE APPARTEMENTS
1. Gastaufnahmevertrag
Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/ das Appartement bestellt und die Bestellung von uns bestätigt ist. Der Eingang Ihrer Buchung als Mail, Fax, Brief oder über unser Kontaktformular auf der Homepage gilt als verbindlich. Die Bestätigung Ihrer Reservierung erfolgt telefonisch, per Mail, per Fax oder Brief. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Anbieter vorbehalten. Der Anbieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. kurzfristig notwendige gewordene Reparaturarbeiten zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Anbieter nicht. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, den Zimmern, der Treppen und der sonstigen Räumlichkeiten der Unterkunft sowie des Gartens und der Terrassen und Balkone erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Zahlungsbedingungen/ Appartementpreise
Appartementpreise und Leistungen entnehmen Sie bitte der Preisliste oder erhalten Sie auf Anfrage vom Anbieter. Die Zahlung ist bei Anreise per Ec-Karte oder in bar zu begleichen. Die Kurtaxe ist am Anreisetag Ec-Karte oder in bar zu entrichten. Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bis zu 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden keine Stornogebühren erhoben. Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Aufenthaltsbeginn werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.
3. An-/Abreise
Die Anreise kann ab 15 Uhr erfolgen. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10:30 Uhr geräumt sein.
4. Mindestaufenthalt
Auf Anfrage.
5. Tiere
Haustiere sind in unserer Unterkunft leider nicht erlaubt.
6. Nicht-Raucher
Alle hier angebotenen Appartements sind Nicht-Raucher Appartements.
7. Haftung
Der Anbieter haftet, bei wirksam zustande gekommenem Gastaufnahmevertrag, bei Nichtbereitstellung der Wohnung mit dem bereits gezahlten Mietpreis und einer Pauschale von 5 € pro gebuchtem Tag. Sollte die Bereitstellung des Appartements aufgrund höherer Gewalt nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Für kurzfristige Ausfälle von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche.
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Unterkunft bzw. der Einrichtungsgegenständen wäh-rend seiner Nutzung in voller Höhe.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll es im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.